Zustiftungen
Bei einer Zustiftung wird der Betrag dem Stiftungsvermögen zugerechnet und unterstützt durch die Erträge dauerhaft den Stiftungszweck. Der Mindestwert einer Zustiftung beträgt 1000 Euro.
Stiftungsfonds
Bei Beträgen ab 10000 Euro können Sie Ihre Zustiftung einer
bestimmten Region, einem Ortsteil oder aber auch einem bestimmten Zweck
zuordnen. Ab 50000 Euro kann Ihre Zustiftung als Sondervermögen
innerhalb der Stiftung geführt werden und dauerhaft mit einem von Ihnen
bestimmten Namen verbunden werden. Die Beträge werden dem
Stiftungsvermögen zugerechnet und die sich daraus ergebenden Erträge
werden für die angegebenen Zwecke verwendet. Stiftungsfonds bieten
Ihnen somit die Möglichkeit, dauerhaft Projekte zu unterstützen und mit
Ihrem Namen zu verbinden.
Treuhandstiftungen
Ab 100000 Euro können Sie eine eigene – rechtlich unselbstständige – Stiftung gründen. Dabei bestimmen Sie den Namen der Stiftung und den Stiftungszweck selbst. Das Vermögen dieser unselbstständigen Stiftung wird von der Bürgerstiftung Einbeck treuhänderisch verwaltet.














